Das rechtliche Fundament für Ihren Keller und Ihr Dach: Was die wichtigsten Vorschriften regeln für Ihre Sicherheit und den Klimaschutz.
1. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Das SchfHwG ist das Grundgesetz des Schornsteinfegerberufs. Es regelt die Struktur des Handwerks und die Marktregeln seit der Liberalisierung.
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Das Wichtigste: Es teilt die Aufgaben auf. Es legt fest, welche Arbeiten im freien Wettbewerb vergeben werden dürfen (Kehren, Messen) und welche hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Abnahmen) exklusiv beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verbleiben. Zudem regelt es die Vergabe der Kehrbezirke.
2. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Die KÜO ist die praktische Arbeitsanweisung für den Alltag. Sie bestimmt, was wie oft kontrolliert werden muss.
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Das Wichtigste: Sie enthält die genauen Fristen und Intervalle, wie oft Schornsteine gekehrt, Abgasleitungen überprüft und CO-Messungen durchgeführt werden müssen (je nach Brennstoff und Nutzung der Heizung). Außerdem regelt sie die Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben.
3. Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
Die 1. BImSchV ist die zentrale Umweltschutz-Verordnung für kleinere Heizungsanlagen und Kamine (Kleinfeuerungsanlagen).
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Das Wichtigste: Sie setzt die strengen Grenzwerte für Feinstaub, Ruß und Kohlenmonoxid fest. Der Schornsteinfeger prüft hierüber, ob Heizungen die Umwelt zu stark belasten und ob beispielsweise Kaminöfen einen Rußpartikelfilter benötigen oder stillgelegt werden müssen.
4. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – ehemals GEG
Das GModG hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Sommer 2026 vollständig abgelöst. Es gilt als das modernisierte, neue „Heizungsgesetz“ Deutschlands. Der Schornsteinfeger übernimmt hierbei die offizielle staatliche Kontrollfunktion direkt bei Ihnen im Haus.
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Das Wichtigste: Da die starre 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungen abgeschafft wurde, kontrolliert der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nun bei der Abnahme oder der Feuerstättenschau die Einhaltung der neuen Regeln.
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Dazu gehört vor allem die „Bio-Treppe“ bei neu eingebauten Öl- oder Gasheizungen (stufenweise steigende Pflichtanteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff ab 2029) sowie die Einhaltung der bundesweiten Solarpflicht. Er prüft außerdem weiterhin stichprobenartig, ob alte Heizkessel außer Betrieb genommen wurden und ob Rohrleitungen vorschriftsmäßig gedämmt sind.
5. Bayerische Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit der Feuerungsverordnung (FeuV)
Da Baurecht in Deutschland Sache der Bundesländer ist, gilt im Freistaat die Bayerische Bauordnung (BayBO). Ergänzt wird sie durch die bayerische Feuerungsverordnung (FeuV), die die konkreten technischen Sicherheitsregeln für Heizungen und Kamine vorschreibt.
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Das Wichtigste: Diese Gesetze regeln alle baulichen Aspekte des Brandschutzes. Auf dieser Basis prüft der Schornsteinfeger bei der offiziellen Bauabnahme (z. B. nach dem Einbau eines neuen Kaminofens), ob alle gesetzlichen Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten wurden, ob der Schornstein den Brandschutzauflagen entspricht (wie den Abstandspflichten für Solaranlagen auf dem Dach) und ob der Raum über eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung verfügt. Erst wenn alle Kriterien der BayBO erfüllt sind, stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Bescheinigung zur sicheren Inbetriebnahme aus.