Von Brandschutz bis Klimaschutz – wie das Schornsteinfegerhandwerk für Sicherheit, saubere Luft und effizientes Heizen in Ihrem Zuhause sorgt.
Ein Schornsteinfeger macht weit mehr als nur „Glück bringen“. Die Aufgaben eines Schornsteinfegers sind in Deutschland gesetzlich im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt.
Das oberste Ziel dieser Gesetze ist die Sicherheit der Bewohner sowie der Umwelt- und Klimaschutz.
Unsere Aufgaben werden in vier große Bereiche unterteilt:
1. Brandschutz:
Sicherheit für Leib und Leben. Die historisch älteste und wichtigste Aufgabe. Wo Feuer brennt, entsteht Ruß. Lagert sich zu viel Ruß im Schornstein ab, kann es zu einem lebensgefährlichen Schornsteinbrand kommen.
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Kehren und Reinigen: Der Schornsteinfeger reinigt regelmäßig Schornsteine, Abgasleitungen und Rauchrohre von Ruß und Verbrennungsrückständen.
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Prüfung auf freien Abzug: Es wird kontrolliert, ob die Abgase ungehindert ins Freie abziehen können oder ob der Abgasweg z. B. durch Vogelnester oder Laub blockiert ist.
2. Sicherheit:
Schutz vor unsichtbaren Gefahren. Moderne Heizungen brennen sehr sauber, erzeugen aber oft das unsichtbare, geruchlose und tödliche Gas Kohlenmonoxid (CO), wenn sie nicht richtig funktionieren.
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Abgasmessung (CO-Messung): Der Schornsteinfeger misst den Kohlenmonoxid-Gehalt im Abgas der Heizungsanlage. Ist dieser zu hoch, muss die Anlage umgehend vom Heizungsbauer repariert werden.
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Prüfung der Verbrennungsluft: Jede Heizung braucht Sauerstoff. Es wird gesetzlich geprüft, ob der Aufstellraum der Heizung (oder des Kaminofens) genug Frischluft bekommt – besonders wichtig, wenn neue, dichte Fenster oder Dunstabzugshauben eingebaut wurden.
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Abnahme neuer Feuerstätten: Wenn Sie eine neue Feuerstätte installieren, dürfen Sie diese nicht einfach so in Betrieb nehmen. Der bevollmächtigte Schornsteinfeger muss die neue Anlage offiziell abnehmen. Er prüft, ob alle Brandschutzabstände eingehalten wurden und die Feuerstätte betriebssicher ist.
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Feuerstättenschau: Die Feuerstättenschau ist eine gesetzliche Sicherheitsprüfung aller Heizungen und Kamine im Haus. Sie wird zweimal in sieben Jahren ausschließlich vom bevollmächtigten Schornsteinfegermeister durchgeführt. Dabei kontrolliert er die gesamte Anlage (Feuerstätten und Schornsteine) vom Keller bis zum Dach auf Betriebs- und Brandsicherheit. Im Anschluss erhält der Eigentümer den Feuerstättenbescheid, der gesetzlich vorschreibt, welche Kehr- und Messarbeiten in den nächsten Jahren durchgeführt werden müssen.
3. Umweltschutz:
Klimaschutz im Keller. Heizungen gehören zu den größten CO2-Quellen in Deutschland. Der Gesetzgeber schreibt daher strenge Umweltprüfungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vor.
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Abgasverlustmessung: Hierbei wird geprüft, wie viel Energie ungenutzt durch den Schornstein verpufft. Je geringer der Verlust, desto effizienter und umweltfreundlicher läuft die Heizung.
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Ruß- und Staubmessung: Bei Heizungen für feste Brennstoffe (wie Holzpellets-, Stückholzheizungen oder Kaminöfen) wird kontrolliert, ob die Feinstaub- und Rußgrenzwerte eingehalten werden.
4. Beratung:
Die unabhängige Beratung durch den Schornsteinfeger stellt sicher, dass Ihre Heizungsanlage von Anfang an sicher, gesetzeskonform und effizient geplant wird.
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Ordnungsgemäße Errichtung: Wir prüfen vor dem Einbau einer neuen Feuerstätte, ob alle baurechtlichen Vorgaben, technischen Voraussetzungen und die Verbrennungsluftversorgung optimal erfüllt sind.
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Brandschutz für feste Brennstoffe: Wir informieren Sie umfassend über notwendige Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen sowie den sicheren Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe.
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Ableitbedingungen nach der 1. BImSchV: Wir ermitteln die gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinhöhe über Dach, damit Rauchgase störungsfrei abziehen und Nachbarn geschützt bleiben.
Wichtiger Unterschied: Wer darf was tun?
Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks wird zwischen zwei Rollen unterschieden:
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1. Der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister (Hoheitliche Aufgaben): Er ist vom Staat für einen festen Bezirk eingesetzt. Nur er darf die Feuerstättenschau (alle 3 bis 4 Jahre bzw. zweimal in sieben Jahren) durchführen, den Feuerstättenbescheid ausstellen und neue Kamine oder Heizungen abnehmen.
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2. Der freie Schornsteinfeger (Handwerkliche Aufgaben): Für die regelmäßigen Kehr- und Messarbeiten können Sie jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb frei beauftragen – das muss nicht zwingend der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister sein.